Heizen mit Holz
Holzöfen und Emissionen
Wenn Sie sich gerne einen Holzofen zulegen möchten, aber nicht sicher sind, ob diese Methode unbedenklich der Umwelt gegenüber ist, können wir Sie beruhigen, denn anders als in diversen Medienbeiträgen berichtet, nehmen die Emissionen stetig ab.
Viele Städte Chinas kämpfen täglich mit exorbitanten Feinstaubwerten von teils über 250 Mikrogramm pro Kubikmeter. Bei uns in Deutschland hingegen gilt ein EU-Tagesgrenzwert von 50 Mikrogramm, welcher im Jahr 2019 an allen deutschen Messstellen eingehalten wurde.
Entwarnung – Holzöfen heizen immer sauberer
Aber kommen wir zurück zu unseren Holzöfen. Holzfeuerungen verursachen rund 8 % und in etwa 16 % der Feinstaub-Emissionen, wie das Umweltbundesamt belegt. Betrachtet man im Vergleich die Industrie oder den Verkehr, liegen beide Punkte darüber.
Im Großen und Ganzen kann man heute sagen, dass die Emissionen der im Haushalt installierten Feuerstätten dank einer fortschreitenden Modernisierung seit Inkrafttreten der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) im Jahr 2010 deutlich (bereits um ein Drittel) gesunken sind. Dank modernen Verbrennungstechniken, ausgeklügelter Konstruktionen und einer optimierten Luftzufuhr lassen sich die Emissionen eines fabrikneuen Ofens um bis zu 85 % gegenüber einem Altgerät sinken. Außerdem verbrauchen modernisierte Öfen für die gleiche Wärmeleistung bis zu einem Drittel weniger Brennstoff. Und auch in den nächsten Jahren ist aufgrund der Nachrüst- bzw. Austauschregelung der 1. BImSchV mit einem zunehmenden Rückgang der Emissionen aus Holzfeuerungen zu rechnen.
Neugeräte seit 2015 unbedenklich
Natürlich sollten auch Sie, als Besitzer-/ in der Feuerstätte darauf achten, dass die Feuerraum-Temperatur, die Brennstoffmenge und die Luftzufuhr im Einklang stehen und Ihr Modell gemäß der Verordnung und der Bedienungsanleitung betrieben wird. Abschließend können wir sagen, dass Sie sich ohne schlechtes Gewissen einen Holzofen zulegen können. Seit dem 01.01.2015 sind ausschließlich Geräte im Handel erhältlich, die die Anforderungen der 2. Stufe der 1. BImSchV erfüllen. Der Inbetriebnahme steht also nichts mehr im Wege.